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Ratgeber Vermietung
Wohnung vermieten in der Schweiz: So gehen Sie richtig vor
Eine gute Vermietung beginnt lange vor der Schlüsselübergabe. Hier erfahren Sie, wie Sie den passenden Mietzins festlegen, zuverlässige Mieter finden, was in den Mietvertrag gehört und welche Regeln für Kaution und Kündigung gelten.
So läuft eine Vermietung ab
Von der Kündigung des bisherigen Mieters bis zum Einzug des neuen vergehen meist einige Wochen. Wer früh plant, vermeidet Leerstand.
- Mietzins festlegen: Orientieren Sie sich an vergleichbaren Wohnungen in der Umgebung, am Zustand und an der Ausstattung.
- Inserat vorbereiten: Gute Fotos, ein Grundriss und eine klare Beschreibung mit Nebenkosten und Bezugstermin.
- Besichtigungen durchführen: Einzeltermine oder Sammelbesichtigungen, je nach Nachfrage.
- Bewerbungen prüfen: Anmeldeformular, Betreibungsauszug, Lohnausweis oder Arbeitsvertrag und Referenzen.
- Mietvertrag abschliessen: Schriftlich, mit allen Beilagen und, wo vorgeschrieben, mit dem amtlichen Formular zum Anfangsmietzins.
- Kaution und Übergabe: Mietzinsdepot auf ein Sperrkonto, danach Übergabe mit Protokoll und Schlüsselquittung.
Den richtigen Mietzins finden
Ein zu hoher Mietzins führt zu Leerstand, ein zu tiefer verschenkt Ertrag über Jahre. Vergleichen Sie ähnliche Objekte auf den Portalen und berücksichtigen Sie Lage, Grösse, Zustand, Aussenraum und Parkplätze. Beachten Sie, dass Mieter den Anfangsmietzins unter bestimmten Voraussetzungen anfechten können.
In mehreren Kantonen, zum Beispiel im Kanton Zürich, muss der Anfangsmietzins mit einem amtlichen Formular mitgeteilt werden. Das Bundesamt für Wohnungswesen führt eine aktuelle Liste der betroffenen Kantone.
Die richtigen Mieter auswählen
Wichtiger als ein möglichst hoher Mietzins ist ein Mieter, der pünktlich bezahlt und Sorge zur Wohnung trägt. Verlangen Sie einen aktuellen Betreibungsauszug und prüfen Sie, ob der Mietzins im Verhältnis zum Einkommen tragbar ist. Als Faustregel sollte die Bruttomiete rund einen Drittel des Einkommens nicht übersteigen.
Mietvertrag, Kaution und Kündigung
Der Mietvertrag regelt Mietzins, Nebenkosten, Mietbeginn, Kündigungsfristen und Hausordnung. Für Wohnungen darf die Mietkaution höchstens drei Monatsmieten betragen und muss auf ein Konto oder Depot auf den Namen des Mieters hinterlegt werden (Art. 257e OR). Die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate (Art. 266c OR), die Termine richten sich nach Vertrag oder Ortsgebrauch.
Checkliste für Vermieter
- Aktuelle Fotos, Grundriss und Nebenkostenaufstellung
- Anmeldeformular und Liste der verlangten Unterlagen
- Mietvertrag mit Allgemeinen Bedingungen und Hausordnung
- Amtliches Formular zum Anfangsmietzins, falls im Kanton vorgeschrieben
- Übergabeprotokoll, Schlüsselliste und Zählerstände
Persönlich beraten
Sie möchten eine Wohnung oder ein Haus vermieten und dabei Zeit sparen? Wir übernehmen Inserat, Besichtigungen, Dossierprüfung, Vertrag und Übergabe.
Lieber zuerst ohne Inserat verkaufen? Mehr dazu bei unserer Schwestermarke Off Market Homes.
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Für Wohnungen höchstens drei Monatsmieten. Die Kaution muss auf ein Sperrkonto oder Depot auf den Namen des Mieters einbezahlt werden.
Was kostet eine Vermietung durch Voyage Homes?
Das Honorar hängt vom Objekt und vom gewünschten Umfang ab. Wir besprechen es im kostenlosen Erstgespräch und halten es schriftlich fest, bevor wir beginnen.
Übernehmen Sie auch die Erstvermietung von Neubauten?
Ja. Wir vermieten ganze Neubauprojekte mit Marketingkonzept, Projektwebsite, Besichtigungen, Dossierprüfung und Übergabe aller Einheiten.
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Allgemeine Information, keine Steuer oder Rechtsberatung. Stand Oktober 2026.
